Falls Sie sich diese oder eine ähnliche Frage stellen sind Sie hier richtig.
Wir bieten Ansätze und Erfahrungen aus der PRAXIS für die PRAXIS und keine abstrakten stark theorielastigen und im Alltag unpraktikablen Vorgehensweisen an.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet (§5 Arbeitsschutzgesetz) die psychischen Belastungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten.
Gut geeignet ist meiner Ansicht nach für den Einstieg in diese Thematik die Broschüre:
"Empfehlung zur Umsetzung der Gefärhdungsbeurteilung psychischer Belastung"
Auf der GDA-Seite erhalten Sie noch gute weiterführende Informationen wie zum Beispiel dieses Erklärvideo.
Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung pychische Belastung ist trotz der zahlreichen im Internet, bei den Berufsgenossenschaften, etc. erhältlichen Informationen für viele Arbeitgeber ein Buch mit sieben Siegeln oder wie etwa der Auftrag:
Gerade für kleinere und Unternehmen mittlerer Größe (KMU´s) ist die angemessene Durchführung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nur schwer zu bewerkstelligen. Hierbei können wir Ihre Organisation jedoch professionell mit einem Team aus unterschiedlichen Professionen unterstützen.
Hierzu bieten wir regelmäßig Einführungsseminare und Workshops an, auch als Webinar.
Sollten Sie daran interessiert sein, nehmen Sie bitte direkt mit mir Kontakt auf:
Telefon: 0511 / 1 22 74 23
Haben Sie die Fragen mit Ja beantwortet? Sind bei Ihnen noch Fragen offen?
Lassen Sie uns darüber sprechen!
Rufen Sie uns noch heute an und machen Sie einen Termin mit
uns!
Telefon: 0511 / 1 22 74 23