Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

Psychische Belastung ermitteln: Ja - aber wie?


Falls Sie sich diese oder eine ähnliche Frage stellen sind Sie hier richtig.

Wir bieten Ansätze und Erfahrungen aus der PRAXIS für die PRAXIS und keine abstrakten stark theorielastigen und im Alltag unpraktikablen Vorgehensweisen an.

 

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet (§5 Arbeitsschutzgesetz) die psychischen Belastungen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen daraus abzuleiten.

Gut geeignet ist meiner Ansicht nach  für den Einstieg in diese Thematik die Broschüre:

"Empfehlung zur Umsetzung der Gefärhdungsbeurteilung psychischer Belastung"

 

Auf der  GDA-Seite erhalten Sie noch gute weiterführende Informationen wie zum Beispiel dieses Erklärvideo.

 

Die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung pychische Belastung ist trotz der zahlreichen im Internet, bei den Berufsgenossenschaften, etc. erhältlichen Informationen für viele Arbeitgeber ein Buch mit sieben Siegeln  oder wie etwa der Auftrag:

 

„Fliegen Sie bitte zum Mond, die Rakete dafür bauen sie aber selbst.

Ein wenig Werkzeug und ein wenig Material stellen wir zur Verfügung.
In einigen Monaten oder Jahren kommen wir vorbei und kontrollieren wie Ihr Flug verlaufen ist“.

 

Gerade für kleinere und Unternehmen mittlerer Größe (KMU´s) ist die angemessene Durchführung und Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung nur schwer zu bewerkstelligen. Hierbei können wir Ihre Organisation jedoch professionell  mit einem Team aus unterschiedlichen Professionen unterstützen.

Hierzu bieten wir regelmäßig Einführungsseminare und Workshops an, auch als Webinar.

Sollten Sie daran interessiert sein, nehmen Sie bitte direkt mit mir Kontakt auf:

Telefon: 0511  / 1 22 74 23

 

 

 

Das Ziel unserer Unterstützung ist, Sie und Ihr Unternehmen soweit vorzubereiten und zu schulen, dass Sie die Umsetzung der Gefährdugsbeurteilung psychische Belastung mit einem guten Gefühl angehen können.

Haben Sie sich diese Fragen schon gestellt?

  • Bin ich als Unternehmer bereit aktiv das Unternehmen an die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen flexibel und zukunftsorientiert anzupassen?
  • Bin ich als Unternehmer bereit die innovative Kraft der Belegschaft zu nutzen?
  • Bin ich als Unternehmer bereit ein innovatives teamorientiertes Unternehmen zu führen?
  • Bin ich als Unternehmer bereit zukünftig mein Kapital mehr Kunden- und Mitarbeiterorientiert zu investieren?
  • Bin ich als Unternehmer bereit mit Arbeitsmedizin Schäfer die Beurteilung der psychischen Belastung anzugehen?

 Haben Sie die Fragen mit Ja beantwortet? Sind bei Ihnen noch Fragen offen?
Lassen Sie uns darüber sprechen!

 

Rufen Sie uns noch heute an und machen Sie einen Termin mit uns!  

Telefon: 0511 / 1 22 74 23